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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme als
Partner (Stand 12. Juni 2005)
Präambel
Die OMIS – Oliver Mayer Internet Solutions, Nelkenstraße 9,
71120 Grafenau (nachfolgend OMIS genannt) stellt unter der URL
www.affili4u.de (nachfolgend Affili4U genannt) eine Plattform zur
technischen Abwicklung und Steuerung von Partnerprogrammen zur
Verfügung.
Der Vertragspartner will diese Plattform als
Affiliate-Partner (nachfolgend Partner genannt) in Anspruch
nehmen. Die Plattform dient dazu, Anbieter von Waren und
Dienstleistungen im Internet (nachfolgend Sponsor/en genannt)
an die Partner zu vermitteln. Die Anmeldung bei Affili4U begründet
ein Vertragsverhältnis zwischen der OMIS und dem angemeldeten
Partner.
1. Geltungsbereich
Mit der Anmeldung als Partner erkennt dieser die vorliegenden
AGB als verbindlich an. Es sind nur Websites in deutscher
und/oder englischer Sprache zur Teilnahme zugelassen. Partner
können nur aufgenommen werden, wenn alle erforderlichen Daten
bei der Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß angegeben
wurden.
Durch die Annahme einer Bewerbung eines Partners
seitens eines Sponsors zur Teilnahme an seinem Partnerprogramm
kommt zwischen dem Partner und dem Sponsor ein Vertrag
zustande. Dieser Vertrag wird durch die OMIS vermittelt.
Für dieses Vertragsverhältnis gelten ebenfalls diese Bedingungen, es sei denn
weitere oder abweichende Regelungen wurden zwischen den beiden
Vertragspartnern vereinbart.
Die
OMIS hat das Recht, die Vermittlung von Verträgen zwischen
Partnern und Sponsoren abzulehnen.
2. Allgemeines
Es gelten jeweils die unter der URL http://www.affili4u.de
bereitgehaltenen Bedingungen. Die OMIS behält sich das Recht
vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen
werden allen Vertragspartnern rechtzeitig per E-Mail bekannt
gegeben. Die Unterlassung von Einwänden gegen bekannt
gemachte Änderungen gelten als Einverständniserklärung zu
den geänderten Bedingungen. Sollte ein Vertragspartner den geänderten
Bedingungen nicht zustimmen, so wird das Vertragsverhältnis
mit sofortiger Wirkung beendet. Näheres wird in Punkt 8
geregelt.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998
entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte
der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind.
Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden,
dass sich der Betreiber einer Website ausdrücklich von diesen
Inhalten distanziert. Die OMIS verweist in ihren Webseiten mit
Links zu anderen Seiten im Internet. Für diese Fälle gilt:
Die OMIS erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei
Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten
Seiten hat. Aus diesem Grunde distanziert sich die OMIS ausdrücklich
von allen Inhalten aller gelinkten Sponsoren- und
Partner-Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
Teilnahmeberechtigt bei Affili4U sind voll geschäftsfähige
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand im Verhältnis zu
Kaufleuten ist Böblingen.
3. Arten der angebotenen Partnerprogramme
Die OMIS ermöglicht bei Affili4U folgende Services:
3.1. Pay per Click (PPC) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weitergeleitet hat, hat der Partner
Anspruch auf eine Vergütung.
3.2. Pay per Forced Click (PPFC) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weitergeleitet hat, hat der Partner
Anspruch auf eine Vergütung. Allerdings handelt es sich
hierbei im Gegensatz zu PPC um Forced Clicks, deren Anzahl vom
Sponsor im Voraus bestimmt wird, d.h. nach Ablauf der
gebuchten Klicks ist das Partnerprogramm beendet.
3.3. Pay per Lead (PPL) Programm:
Für jede Durchführung einer bestimmten definierten Aktion
eines Besuchers, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weiterleitet hat, hat der Partner
Anspruch auf Zahlung einer Provision (Fixbetrag pro
qualifizierte Aktion).
3.4. Pay per Active (PPA) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weitergeleitet hat und der noch
mindestens eine weitere vom Sponsor definierte Unterseite
seines Angebots besucht, hat der Partner Anspruch auf eine
Vergütung.
3.5. Pay per Sale (PPS) Programm:
Für jede Durchführung einer Online-Bestellung/Online-Kauf eines Besuchers, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weiterleitet hat, hat der Partner
Anspruch auf Zahlung einer Provision (prozentuale Provision
pro gültiger Transaktion).
3.6. Kombinationen:
Zusätzlich gibt es Kombinationen dieser Partnerprogramme:
PPC + PPS; PPC + PPL; PPC + PPA
Die zur Teilnahme an einem Partnerprogramm erforderlichen
HTML-Codes zur Bewerbung der Website des Sponsors stellt OMIS
dem Partner zum Abruf zur Verfügung. Die korrekte technische
Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung liegt
in der Verantwortung des jeweiligen Partners. Die OMIS und der
jeweilige Sponsor haften nicht für erlittene Nachteile eines
Partners, die aufgrund einer unkorrekten Einbindung entstanden
sind.
Der Partner darf den von der OMIS zur Verfügung gestellten
HTML Code nur in Absprache mit der OMIS verändern. Es ist
ebenso untersagt, die Codes und Tags in einer anderen als der
vorgesehenen Art und Weise zu verwenden - auch wenn dies
technisch möglich wäre. Die Verwendung des HTML-Codes in einem eigenen AdServer ist
unter der Voraussetzung erlaubt, als dass der HTML-Code nicht
oder nur nach Freigabe durch OMIS und den jeweiligen Sponsor
verändert wird.
Dem Partner ist es nicht gestattet, den HTML-Code in E-Mails zu
integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt
dieser E-Mails zugestimmt haben (Optin-Verfahren). Weiterhin
sind nur PPS- und PPL-Programme zur Bewerbung in E-Mails oder
Newsletter zugelassen, es sei denn der Sponsor schränkt dies
in seinen Nutzungsbedingungen (Beschränkungen) noch weiter ein.
Die OMIS stellt dem Partner detaillierte Statistiken zum Abruf
im jeweiligen Partner-Account zur Verfügung.
4. Regeln für Partner
Jeder Partner verpflichtet sich, die bei der Anmeldung gemachten Angaben ständig aktuell zu halten und bei Veränderung umgehend Affili4U mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch für die hinterlegte E-Mail-Adresse. Werden durch Affili4U versendete E-Mails mehr als ein Mal nicht zugestellt, weil die E-Mail-Adresse ungültig oder nicht korrekt ist, hat der Betreiber das Recht, den Partner-Account zu sperren. Evtl. angesammeltes Guthaben verfällt dann.
Bewerbungen von Partnern zur Teilnahme an einem Partnerprogramm werden durch den Sponsor selbständig bearbeitet. Die Entscheidung über die Annahme einer Bewerbung für sein Partnerprogramm obliegt dem Sponsor. Bei einer Annahme oder Ablehnung durch den Sponsor erhält der Partner unverzüglich eine Mail-Benachrichtigung hierüber. Der Sponsor ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung eines Partners für sein Partnerprogramm ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu stornieren. Ein Anspruch gegen den Sponsor oder die OMIS seitens des Partners besteht in diesem Fall nicht.
Partner können den zur Verfügung gestellten HTML-Code in
Form eines Werbebanners oder eines Texts an jeder beliebigen
Stelle ihrer Website anbringen. Auf die Art und Weise der
Platzierung dieses Links kann der Sponsor nur durch besondere
Vereinbarung mit dem Partner direkt Einfluss nehmen.
Selbsterzeugte oder manipulierte Klicks sind unzulässig
(Ausnahmefälle siehe Punkt 5.1 und 5.2) und führen zur
Sperrung des Accounts. Darüber hinaus besteht hier kein
Anspruch auf Vergütung.
Dem Partner ist bekannt, dass der Sponsor jederzeit die Möglichkeit
hat, der Erlaubnis zur Verwendung seines Hyperlinks zu seinem
Webangebot zu widersprechen. In diesem Fall wird der Sponsor
der OMIS unverzüglich anzeigen, dass er die Vertragsbeziehung
zwischen sich und dem Partner kündigt. Die OMIS wird namens
und im Auftrag des Sponsors diese Kündigung dem Partner
mitteilen. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und
dem Sponsor erlischt hierdurch und der Partner erhält ab
diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungen mehr seitens des
Sponsors.
Dem Partner ist ebenso bekannt, dass der Sponsor im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend den Erfordernissen direkten Kontakt mit ihm aufnimmt.
Jeder Partner verpflichtet sich, zusätzliche Regeln
(Beschränkungen) eines
jeden Sponsors, für den er sich bewirbt, zu beachten und
einzuhalten.
Dem Partner ist bekannt, dass sowohl die inhaltliche
Gestaltung als auch die Pflege der Websites des Sponsors sowie
die von diesem zur Verfügung gestellten Links ausschließlich
in dessen Verantwortungsbereich liegen.
Die OMIS behält sich das Recht vor, den Partner von der
Teilnahme am Partnerprogramm des Sponsors auszuschließen.
Dies gilt insbesondere in Fällen von Vertragsverstößen oder
wenn auf den Websites des Partners Gewaltdarstellungen,
sexuell eindeutige Inhalte, diskriminierende Aussagen oder
Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Religion, Nationalität,
usw. oder Links auf andere Seiten mit entsprechenden Inhalten
vorhanden sind.
Der Partner darf neue Partner über den "Partner-werben-Partner"-Link
anwerben, jedoch ausschließlich auf freiwilliger Basis und
nicht durch Bezahlung oder ähnliches. Es ist dem Partner
ausdrücklich nicht gestattet, sich selbst über den eigenen
"Partner-werben-Partner"-Link zu werben, um dadurch
zu profitieren.
5. Werbekostenerstattung, Abrechnungsgrundlagen, Vergütung
5.1. Vergütung bei Pay per Click Programmen
(PPC)
Für jeden gültigen Klick wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Ein Klick wird als gültig gewertet, wenn ein Besucher freiwillig auf die Werbung für das Partnerprogramm des Sponsors klickt und dadurch von der Website des Partners zum Webangebot des Sponsors gelangt. Alle Klicks werden im System protokolliert und täglich ausgewertet.
Klicks, die einen nicht im Partner-Konto als registrierte Website eingetragenen Referer oder einen leeren Referer übermitteln, werden als ungültig gewertet. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks des selben Internetnutzers werden ebenfalls nicht als gültig gezählt. Selbstklicks durch den Partner sind ausschließlich in angemessener Zahl im Zusammenhang mit dem Einbau des HTML-Codes zulässig.
Durch technische Vorrichtungen automatisch sowie durch bewusste Täuschung erzeugte bzw. initiierte Klicks sind unzulässig. Solche Klicks haben den sofortigen Ausschluss von Affili4U zur Folge. Außerdem verfällt das bis dahin angesammelte Guthaben des Partners. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) dürfen Pay per Click Programme (PPC)
nicht als Forced-Clicks (jegliche Art von Zwangs-Klick, Paidklicks o.ä.) einsetzen.
Klicks für Pay per Click (PPC) Kampagnen, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, sind unzulässig. Werden
solche Klicks durch einen Partner von OMIS erkannt, hat dies den sofortigen Ausschluss von Affili4U zur Folge. Außerdem verfällt das bis dahin angesammelte Guthaben des Partners.
Alle Klicks werden im System protokolliert und verifiziert. Alle gültigen Klicks werden dem Partnerkonto gutgeschrieben und dem
Konto des Sponsors entsprechend belastet.
5.2. Vergütung bei Pay per Forced Click Programmen
(PPFC)
Für jeden gültigen Klick wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Ein Klick wird als gültig gewertet, wenn ein Besucher auf die Werbung für das Partnerprogramm des Sponsors klickt und dadurch von der Website des Partners zum Webangebot des Sponsors gelangt. Alle Klicks werden im System protokolliert und täglich ausgewertet.
Klicks, die einen nicht im Partner-Konto als registrierte Website eingetragenen Referer oder einen leeren Referer übermitteln, werden als ungültig gewertet. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks des selben Internetnutzers werden ebenfalls nicht als gültig gezählt. Selbstklicks durch den Partner sind ausschließlich in angemessener Zahl im Zusammenhang mit dem Einbau des HTML-Codes zulässig.
Durch technische Vorrichtungen automatisch erzeugte bzw. initiierte Klicks sind unzulässig. Solche Klicks haben den sofortigen Ausschluss von Affili4U zur Folge. Außerdem verfällt das bis dahin angesammelte Guthaben des Partners. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) können als Partner von Pay per Forced Click Programmen (PPFC) ohne jegliche Genehmigungen teilnehmen. Hierfür reicht eine normale Bewerbung bei dem Sponsor.
Alle Klicks werden im System protokolliert und verifiziert. Alle gültigen Klicks werden dem Partnerkonto gutgeschrieben und dem
Konto des Sponsors entsprechend belastet.
5.3. Vergütung bei Pay per Active Programme
(PPA)
Für jeden gültigen Klick und dem Besuch mindestens einer vom Sponsor definierten Unterseite seines Angebotes wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Die Besuche werden durch Session-Tracking erfasst und protokolliert.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) dürfen an Pay per Active Programmen (PPA) nicht teilnehmen.
Klicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, sind unzulässig. Werden
solche Klicks durch einen Partner von OMIS erkannt, hat dies den sofortigen Ausschluss von Affili4U zur Folge. Außerdem verfällt das bis dahin angesammelte Guthaben des Partners.
5.4. Vergütung bei Pay per Lead Programmen
(PPL) und Pay per Sale Programmen (PPS)
Durchgeführte Aktionen/Transaktionen (Leads, Sales) werden durch Session-Tracking erfasst und protokolliert. Nach Freigabe durch den Sponsor werden diese dann verprovisioniert. Die Prüfung durch den Sponsor
sollte innerhalb von 7 Tagen stattfinden.
5.5. Abrechnungsmodus
Jedem Partner, der am Ende eines Monats ein Mindestguthaben von 20,00 Euro netto auf seinen Partner-Kontos vorweisen kann (hier werden alle Konten addiert, die dieselbe E-Mail-Adresse und denselben Namen hinterlegt haben), wird dieses Guthaben durch OMIS im darauffolgenden Monat per Banküberweisung auf ein deutsches bzw. ein EU-Auslands-Konto oder auf einen Moneybookers-Account für Kunden, die kein solches Konto besitzen, ausbezahlt.
Beträgt das Gesamtguthaben eines Partners am Ende eines Monats weniger als 20,00 Euro netto, wird OMIS die Vergütung des Partners erst in dem Monat vornehmen, in dessen Vormonat alle nicht ausgezahlten Vergütungen des Partners kumuliert mindestens 20,00 Euro netto betragen haben.
Für jede Auszahlung erstellt OMIS eine den Maßgaben der deutschen Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift. Das Guthaben des Partners wird nicht verzinst. Eine Auszahlung an einen in Deutschland ansässigen Partner ist nur möglich, wenn der OMIS sowohl die Steuernummer als auch das zuständige Finanzamt vorliegen. Des weiteren ist eine Auszahlung nur auf ein deutsches Bankkonto bzw. ein entsprechendes EU-Auslands-Konto unbar möglich oder per Transfer auf einen Moneybookers-Account für Kunden, die kein solches Bankkonto unterhalten.
Falls Auszahlungen zusätzlich ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer gewünscht werden, muss hierfür ein UST-Nachweis mit Steuernummer und einer UST-Veranlagungsbestätigung vom Finanzamt bzw. Steuerberater bei OMIS eingereicht werden. Sämtliche Guthaben werden sodann ab dem Zeitpunkt der Einreichung zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ausbezahlt.
5.6. Vergütungsanspruch
Dem Partner entsteht ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Sponsor gemäß dem von ihm mit dem Sponsor geschlossenen Vereinbarungen. Die Geltendmachung eines Vergütungsanspruches gegenüber OMIS ist ausgeschlossen.
6. Haftungsausschluss
Der Sponsor stellt OMIS und die von ihr vermittelten Partner als Teilnehmer an seinem Partnerprogramm von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die OMIS und/oder den Partnern dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, dem zufolge verwendete Werbung des Sponsors gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
Der Sponsor haftet gegenüber OMIS und ihren Partnern für die von ihm zur Verfügung gestellte Werbung.
Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die Einstellung eines Hyperlinks auf eine Partner-Website mit Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte, diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Religion, Nationalität, usw. oder Links auf andere Seiten mit entsprechenden Inhalten entstehen, haftet der Partner gegenüber dem Sponsor.
7. Verfügbarkeit
OMIS wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte verschuldet werden. Sollte das System gleichwohl ausfallen, wird sich OMIS im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort darum bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Partner und Sponsoren erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Aktionen vom System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen OMIS seitens der Betroffenen besteht hieraus nicht.
8. Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag zwischen dem Sponsor und dem Partner beginnt, wenn die Bewerbung des Partners für ein Partnerprogramm bestätigt wurde. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Der Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtlich Hyperlinks des gekündigten Partnerprogramms von seiner Website zu entfernen.
Ab dem Zeitpunkt der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr bezahlt, auch wenn der Partner den jeweilige Hyperlink von seiner Website bzw. seinen Websites nicht entfernt hat.
9. Datenschutz
OMIS verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der Rechtssprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
Grafenau, im Juni 2005
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