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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme als
Sponsor (Stand 01. August 2004)
Präambel
Die OMIS – Oliver Mayer Internet Solutions, Nelkenstraße 9,
71120 Grafenau (nachfolgend OMIS genannt) stellt unter der URL
www.affili4u.de (nachfolgend Affili4U genannt) eine Plattform zur
technischen Abwicklung und Steuerung von Partnerprogrammen zur
Verfügung.
Der Vertragspartner will diese Plattform als Anbieter von Waren und Dienstleistungen im
Internet (nachfolgend Sponsor/en genannt) in Anspruch
nehmen. Die Plattform dient dazu, dem Sponsor sogenannte Affiliates
(nachfolgend Partner genannt) zu vermitteln. Die Anmeldung bei Affili4U begründet
ein Vertragsverhältnis zwischen der OMIS und angemeldeten Sponsor.
1. Geltungsbereich
Mit der Anmeldung als Sponsor erkennt dieser die vorliegenden
AGB als verbindlich an. Es sind nur Websites in deutscher
und/oder englischer Sprache zur Teilnahme zugelassen. Sponsoren
können nur aufgenommen werden, wenn alle erforderlichen Daten
bei der Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß angegeben
wurden.
Durch die Annahme einer Bewerbung eines Partners
seitens eines Sponsors zur Teilnahme an seinem Partnerprogramm
kommt zwischen dem Sponsor und dem Partner ein Vertrag
zustande. Dieser Vertrag wird durch die OMIS vermittelt.
Für dieses Vertragsverhältnis gelten ebenfalls diese Bedingungen, es sei denn
weitere oder abweichende Regelungen wurden zwischen den beiden
Vertragspartnern vereinbart.
Die
OMIS hat das Recht, die Vermittlung von Verträgen zwischen Sponsoren und
Partnern abzulehnen.
2. Allgemeines
Es gelten jeweils die unter der URL http://www.affili4u.de
bereitgehaltenen Bedingungen. Die OMIS behält sich das Recht
vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen
werden allen Vertragspartnern rechtzeitig per E-Mail bekannt
gegeben. Die Unterlassung von Einwänden gegen bekannt
gemachte Änderungen gelten als Einverständniserklärung zu
den geänderten Bedingungen. Sollte ein Vertragspartner den geänderten
Bedingungen nicht zustimmen, so wird das Vertragsverhältnis
mit sofortiger Wirkung beendet. Näheres wird in Punkt 8
geregelt.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998
entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte
der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind.
Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden,
dass sich der Betreiber einer Website ausdrücklich von diesen
Inhalten distanziert. Die OMIS verweist in ihren Webseiten mit
Links zu anderen Seiten im Internet. Für diese Fälle gilt:
Die OMIS erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei
Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten
Seiten hat. Aus diesem Grunde distanziert sich die OMIS ausdrücklich
von allen Inhalten aller gelinkten Sponsoren- und
Partner-Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
Teilnahmeberechtigt bei Affili4U sind voll geschäftsfähige
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand im Verhältnis zu
Kaufleuten ist Böblingen.
3. Arten der angebotenen Partnerprogramme
Die OMIS ermöglicht bei Affili4U folgende Services:
3.1. Pay per Click (PPC) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weitergeleitet hat, hat der Partner
Anspruch auf eine Vergütung.
3.2. Pay per Forced Click (PPFC) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weitergeleitet hat, hat der Partner
Anspruch auf eine Vergütung. Allerdings handelt es sich
hierbei im Gegensatz zu PPC um Forced Clicks, deren Anzahl vom
Sponsor im Voraus bestimmt wird, d.h. nach Ablauf der
gebuchten Klicks ist das Partnerprogramm beendet.
3.3. Pay per Lead (PPL) Programm:
Für jede Durchführung einer bestimmten definierten Aktion
eines Besuchers, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weiterleitet hat, hat der Partner
Anspruch auf Zahlung einer Provision (Fixbetrag pro
qualifizierte Aktion).
3.4. Pay per Active (PPA) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weitergeleitet hat und der noch
mindestens eine weitere vom Sponsor definierte Unterseite
seines Angebots besucht, hat der Partner Anspruch auf eine
Vergütung.
3.5. Pay per Sale (PPS) Programm:
Für jede Durchführung einer Online-Bestellung/Online-Kauf eines Besuchers, den ein Partner zur Website des Sponsors
aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung
gestellten HTML-Code weiterleitet hat, hat der Partner
Anspruch auf Zahlung einer Provision (prozentuale Provision
pro gültiger Transaktion).
3.6. Kombinationen:
Zusätzlich gibt es Kombinationen dieser Partnerprogramme:
PPC + PPS; PPC + PPL; PPC + PPA
Die Affili4U Plattform ermöglicht es den Partnern, Werbeträger für die
Website des Sponsors zu werden.
Die zur Teilnahme an einem Partnerprogramm erforderlichen
HTML-Codes zur Bewerbung der Website des Sponsors stellt OMIS
dem Partner zum Abruf zur Verfügung. Die korrekte technische
Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung liegt
in der Verantwortung des jeweiligen Partners. Die OMIS und der
jeweilige Sponsor haften nicht für erlittene Nachteile eines
Partners, die aufgrund einer unkorrekten Einbindung entstanden
sind.
Der Partner darf den von der OMIS zur Verfügung gestellten
HTML Code nur in Absprache mit der OMIS verändern. Es ist
ebenso untersagt, die Codes und Tags in einer anderen als der
vorgesehenen Art und Weise zu verwenden - auch wenn dies
technisch möglich wäre. Die Verwendung des HTML-Codes in einem eigenen AdServer ist
unter der Voraussetzung erlaubt, als dass der HTML-Code nicht
oder nur nach Freigabe durch OMIS und den jeweiligen Sponsor
verändert wird.
Dem Partner ist es nicht gestattet, den HTML-Code in E-Mails zu
integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt
dieser E-Mails zugestimmt haben (Optin-Verfahren). Weiterhin
sind nur PPS- und PPL-Programme zur Bewerbung in E-Mails oder
Newsletter zugelassen, es sei denn der Sponsor schränkt dies
in seinen Nutzungsbedingungen (Beschränkungen) noch weiter ein.
Alle durch den Sponsor zur Verfügung gestellten Werbemittel (Banner o.ä.) werden auf dem Server des Sponsors gehostet. Diese können
nach Absprache mit OMIS gegen eine Gebühr auch auf den Servern von
Affili4U gehostet werden.
Dem Sponsor werden detaillierte Klickstatistiken zur Verfügung gestellt. OMIS erlaubt dem
Sponsor durch Zugriff auf seinen Server, diese Statistiken abzurufen. Eine Zusendung dieser
Statistiken an den Sponsor erfolgt nicht. Nach einer Vorhaltezeit von 180 Tagen werden
diese dann gelöscht.
Der Sponsor erklärt sich bereit, im Affili4U-Programmkatalog veröffentlicht zu werden.
4. Regeln für Sponsoren
Jeder Sponsor verpflichtet sich, die bei der Anmeldung gemachten Angaben ständig
aktuell zu halten und bei Veränderung umgehend Affili4U mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch für die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Bewerbungen von Partnern zur Teilnahme an einem
Partnerprogramm werden durch den Sponsor selbständig
bearbeitet. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Sponsor, vor Annahme einer Bewerbung eines
Partners zu prüfen, ob dessen Website rechtswidrige oder andere für ihn nicht
akzeptable Inhalte aufweist. Die Entscheidung über die Annahme einer
Bewerbung für sein Partnerprogramm obliegt dem Sponsor. Diese Bewerbungen
sollten durch den Sponsor innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet
werden. Bei einer Annahme oder Ablehnung durch den Sponsor
erhält der Partner unverzüglich eine E-Mail-Benachrichtigung
hierüber. Der Sponsor ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung eines
Partners für sein Partnerprogramm ohne Angabe von Gründen zu
verweigern bzw. zu stornieren. Ein Anspruch gegen den Sponsor
oder die OMIS seitens des Partners besteht in diesem Fall
nicht.
Dem Sponsor ist bekannt, dass jeder Partner in
Form eines Werbebanners oder eines Texts an jeder beliebigen
Stelle ihrer Website auf das Webangebot des Sponsors verweist und dass der Partner derartige
Hyperlinks in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website einbauen kann.
Auf die Art und Weise der
Platzierung dieses Links kann der Sponsor nur durch besondere
Vereinbarung mit dem Partner direkt Einfluss nehmen. Der Sponsor haftet gegenüber dem Partner für eventuelle Schäden, welche durch die Erstellung
des Hyperlinks entstehen. Eine Haftung seitens OMIS ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Sponsor hat jederzeit die Möglichkeit, der Erlaubnis zur Verwendung seines Hyperlinks zu seinem
Webangebot zu widersprechen. In diesem Fall wird der Sponsor
der OMIS unverzüglich anzeigen, dass er die Vertragsbeziehung
zwischen sich und dem Partner kündigt. Die OMIS wird namens
und im Auftrag des Sponsors diese Kündigung dem Partner
mitteilen. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und
dem Sponsor erlischt hierdurch und der Partner erhält ab
diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungen mehr seitens des
Sponsors. OMIS übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung dafür, dass die entsprechenden Hyperlinks auch
tatsächlich von der Website des Partners entfernt werden.
Dem Sponsor ist bekannt, dass sowohl die inhaltliche
Gestaltung als auch die Pflege der Websites der Partner ausschließlich
in dessen Verantwortungsbereich liegen. Eine Einflussnahme auf die aktuelle noch auf die künftige
Gestaltung sowie auf die Inhalte der Seiten der Partner-Websites
seitens OMIS ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die
Einstellung eines Hyperlinks auf einer Partner-Website mit
rechtswidrigen oder für den Sponsor nicht akzeptablen Inhalten entstehen, haftet daher ausschließlich der Partner.
Die OMIS behält sich das Recht vor, Partner ohne Vorankündigung und Abstimmung mit dem
Sponsor von der Teilnahme an dessen Partnerprogramm auszuschließen. Dies gilt
insbesondere in den Fällen, in denen ein Partner gegen die
Teilnahmebedingungen (AGB) verstößt.
5. Vergütungen, Kosten, Abrechnung
5.1. Vergütung bei Pay per Click Programmen
(PPC)
Für jeden gültigen Klick wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Ein Klick wird als gültig gewertet, wenn ein Besucher freiwillig auf die Werbung für das Partnerprogramm des Sponsors klickt und dadurch von der Website des Partners zum Webangebot des Sponsors gelangt. Alle Klicks werden im System protokolliert und täglich ausgewertet.
Klicks, die einen nicht im Partner-Konto als registrierte Website eingetragenen Referer oder einen leeren Referer übermitteln, werden als ungültig gewertet. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks des selben Internetnutzers werden ebenfalls nicht als gültig gezählt. Selbstklicks durch den Partner sind ausschließlich in angemessener Zahl im Zusammenhang mit dem Einbau des HTML-Codes zulässig.
Durch technische Vorrichtungen automatisch sowie durch bewusste Täuschung erzeugte bzw. initiierte Klicks sind unzulässig. Solche Klicks haben den sofortigen Ausschluss
des Partners zur Folge.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) dürfen Pay per Click Programme (PPC)
nicht als Forced-Clicks (jegliche Art von Zwangs-Klick, Paidklicks o.ä.) einsetzen.
Werden
solche Klicks von OMIS erkannt, hat dies den sofortigen Ausschluss
des Partners zur Folge.
Alle Klicks werden im System protokolliert und verifiziert. Alle gültigen Klicks werden dem Partnerkonto gutgeschrieben und dem
Konto des Sponsors entsprechend belastet.
5.2. Vergütung bei Pay per Forced Click Programmen
(PPFC)
Für jeden gültigen Klick wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Ein Klick wird als gültig gewertet, wenn ein Besucher auf die Werbung für das Partnerprogramm des Sponsors klickt und dadurch von der Website des Partners zum Webangebot des Sponsors gelangt. Alle Klicks werden im System protokolliert und täglich ausgewertet.
Klicks, die einen nicht im Partner-Konto als registrierte Website eingetragenen Referer oder einen leeren Referer übermitteln, werden als ungültig gewertet. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks des selben Internetnutzers werden ebenfalls nicht als gültig gezählt. Selbstklicks durch den Partner sind ausschließlich in angemessener Zahl im Zusammenhang mit dem Einbau des HTML-Codes zulässig.
Durch technische Vorrichtungen automatisch erzeugte bzw. initiierte Klicks sind unzulässig. Solche Klicks haben den sofortigen Ausschluss von Affili4U zur Folge. Außerdem verfällt das bis dahin angesammelte Guthaben des Partners. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) können als Partner von Pay per Forced Click Programmen (PPFC) ohne jegliche Genehmigungen teilnehmen. Hierfür reicht eine normale Bewerbung bei dem Sponsor.
Klicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. das Absenden einer
SMS-Nachricht, die Verwendung des Klicks in einem PaidMail-System oder
ähnlichem sind hier ausdrücklich genehmigt.
Die Mindestvergütung beträgt 0,0015 Euro, die Mindestmenge von Forced Clicks, die innerhalb eines PPFC-Programms angeboten
werden kann, beträgt 10.000 Klicks. Eine automatische Aufladung
des Kontos erfolgt nicht, d.h. nach Ablauf der bezahlten Klicks ist das Partnerprogramm beendet.
Alle Klicks werden im System protokolliert und verifiziert. Alle gültigen Klicks werden dem Partnerkonto gutgeschrieben und dem
Konto des Sponsors entsprechend belastet.
5.3. Vergütung bei Pay per Active Programmen
(PPA)
Für jeden gültigen Klick und dem Besuch mindestens einer vom Sponsor definierten Unterseite seines Angebotes wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Die Besuche werden durch Session-Tracking erfasst und protokolliert.
Der Sponsor verpflichtet sich, die entsprechenden HTML-Codes für Pay per Active
Partnerprogramme auf seiner Website unverändert einzubauen und während der
Laufzeit des Vertrages nicht zu entfernen. Bei Änderung oder Entfernung eines
Codes haftet der Sponsor gegenüber OMIS und den Partnern für daraus
entstandene Schäden.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) dürfen an Pay per Active Programmen (PPA) nicht teilnehmen.
Klicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, sind unzulässig. Werden
solche Klicks durch einen Partner von OMIS erkannt, hat dies den sofortigen Ausschluss
des Partners zur Folge.
5.4. Vergütung bei Pay per Lead Programmen
(PPL) und Pay per Sale Programmen (PPS)
Vermittelte Aktionen/Transaktionen (Leads, Sales) werden nach Absprache mit dem
Sponsor durch Session-Tracking erfasst und im System protokolliert.
Entsprechend den Bedingungen des Sponsors werden Leads/Sales entweder
sofort oder erst nach Freigabe durch den Sponsor verprovisioniert. Die
Prüfung durch den Sponsor und die entsprechende Freigabe bzw. Ablehnung
muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen, ansonsten wird der Lead/Sale
automatisch freigegeben. Sonderregelungen sind hier nach Absprache mit der OMIS
möglich.
Die vereinbarten Provisionen werden zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des
Partners gutgeschrieben und dem Konto des Sponsors belastet.
Der Sponsor verpflichtet sich, die entsprechenden HTML-Codes für Pay per Lead
und Pay per Sale Partnerprogramme auf seinen Webseiten unverändert einzubauen
und während der Laufzeit des Vertrages nicht zu entfernen. Bei Änderung oder
Entfernung eines Codes haftet der Sponsor gegenüber OMIS und den Partnern für
daraus entstandene Schäden.
5.5. Vergütungsanspruch und Abrechnungsmodus
Dem Partner entsteht ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Sponsor gemäß dem von ihm mit dem Sponsor geschlossenen Vereinbarungen. Die Geltendmachung eines Vergütungsanspruches gegenüber OMIS ist ausgeschlossen.
Die OMIS erstellt für alle Partner des Sponsors die Vergütungs-Abrechnung und
übernimmt die Auszahlung der Vergütungen an die Partner. Jedem Partner, der am Ende eines Monats ein Mindestguthaben von 20,00 Euro netto auf seinen Partner-Kontos vorweisen kann (hier werden alle Konten addiert, die dieselbe E-Mail-Adresse und denselben Namen hinterlegt haben), wird dieses Guthaben durch OMIS im darauffolgenden Monat per Banküberweisung auf ein deutsches bzw. ein EU-Auslands-Konto oder auf einen Moneybookers-Account für Kunden, die kein solches Konto besitzen, ausbezahlt.
Beträgt das Gesamtguthaben eines Partners am Ende eines Monats weniger als 20,00 Euro netto, wird OMIS die Vergütung des Partners erst in dem Monat vornehmen, in dessen Vormonat alle nicht ausgezahlten Vergütungen des Partners kumuliert mindestens 20,00 Euro netto betragen haben.
5.6. Kosten
Für die Abrechnung des Partnerprogramms bzw. die Auszahlungen der Provisionen und der
Betreiber-Provision wird für den Sponsor ein Guthabenkonto im System angelegt, welches
von OMIS mit einem den Erfordernissen entsprechenden Betrag aufgeladen wird.
Gleichzeitig wird dem Sponsor der Aufladungsbetrag in Rechnung gestellt.
Zum Betrieb eines Partnerprogramms (PPC, PPA, PPL, PPS, Kombinationen daraus) ist vor
dessen Freigabe und Veröffentlichung im Programmkatalog vom Sponsor eine Zahlung auf
das eingerichtete Guthabenkonto von mindestens 50,00 Euro netto zzgl. Betreiber-Provision
zu entrichten. Zum Betrieb eines Pay per Forced Click Partnerprogramms (PPFC) ist vor
dessen Freigabe und Veröffentlichung im Programmkatalog vom Sponsor eine Zahlung auf
das eingerichtete Guthabenkonto in Höhe der errechenbaren Gesamtsumme aus der Anzahl
der Klicks und der Vergütung, mindestens jedoch in Höhe von
15,00 Euro netto zzgl. Betreiber-Provision zu entrichten.
Im Falle einer Beendigung des Partnerprogramms wird dem Sponsor nach vollständig
erfolgter Abrechnung ein eventuell bestehendes Guthaben erstattet.
Das vom Sponsor an den Partner zu zahlende Entgeld für das Partnerprogramm errechnet
sich aus den zwischen Sponsor und Partner vereinbarten Provisionen zuzüglich der für alle
gültigen Klicks/Aktionen/Besuche/Transaktionen (Clicks, Leads, Actives und Sales)
vereinbarten Fixbeträge.
Zusätzlich zu den Zahlungen der Provisionen an die Partner ist vom Sponsor an OMIS eine
Betreiber-Provision in Höhe von 20% aus den jeweiligen genannten Provisionen zu zahlen.
Die Betreiber-Provision ist durch den Sponsor immer zusätzlich zu der Aufladung seines
Guthabens zu bezahlen.
Wenn bei Betrieb eines Partnerprogramms (PPC, PPA, PPL, PPS,
Kombinationen daraus) das Konto eines Sponsors abzüglich aller ausstehenden Provisionen und Entgelten sowie
vom Sponsor noch nicht freigegebenen Leads und/oder Sales, einen Stand von 25,00 Euro netto
aufweist, erfolgt zur Abdeckung der angefallenen Entgelte automatisch eine Aufladung um
mindestens 50,00 Euro netto. Reicht diese Aufladung zur Auszahlung aller vom Sponsor
geschuldeten Provisionen und Entgelten nicht aus, wird die Aufladung des Kontos den
Erfordernissen entsprechend angepasst. OMIS behält sich das Recht vor, sowohl den
Aufladebetrag als auch die Aufladungsgrenze den aktuellen Erfordernissen des Sponsors
anzupassen. Kontoaufladungen werden grundsätzlich per E-Mail mitgeteilt.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Zahlung ist sofort rein netto.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist OMIS berechtigt, das bzw. die Partnerprogramme des
Sponsors bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen aus dem
Programmkatalog zu entfernen oder das Partnerprogramm komplett zu stornieren.
Das Guthabenkonto wird nicht verzinst.
6. Haftungsausschluss
Der Sponsor stellt OMIS und die von ihr vermittelten Partner als Teilnehmer an seinem Partnerprogramm von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die OMIS und/oder den Partnern dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, dem zufolge verwendete Werbung des Sponsors gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
Der Sponsor haftet gegenüber OMIS und ihren Partnern für die von ihm zur Verfügung gestellte Werbung.
Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die Einstellung eines Hyperlinks auf eine Partner-Website mit Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte, diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Religion, Nationalität, usw. oder Links auf andere Seiten mit entsprechenden Inhalten entstehen, haftet der Partner gegenüber dem Sponsor.
7. Verfügbarkeit
OMIS wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte verschuldet werden. Sollte das System gleichwohl ausfallen, wird sich OMIS im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort darum bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Partner und Sponsoren erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Aktionen vom System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen OMIS seitens der Betroffenen besteht hieraus nicht.
8. Laufzeit, Kündigung, Beendigung des
Partnerprogramms
Der Vertrag zwischen dem Sponsor und dem Partner beginnt, wenn die Bewerbung des Partners für ein Partnerprogramm bestätigt wurde.
Der Sponsor kann ein Vertragsverhältnis mit einem Partner jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beenden. Hierzu steht ihm im System ein
entsprechendes Tool zur Verfügung. Der Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtlich Hyperlinks des gekündigten Partnerprogramms von seiner Website zu entfernen.
Wenn ein Partnerprogramm beendet wird, sind sämtliche noch anfallende Provisionen
bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu zahlen. Zur Wirksamkeit der
Kündigung bedarf es der Schriftform. Im Falle einer Beendigung des Partnerprogramms wird dem Sponsor nach vollständig
erfolgter Abrechnung ein eventuell bestehendes Guthaben erstattet. Fällige und bereits
bezahlte Betreibergebühren sind kein Bestandteil des zu erstattenden Guthabens und
werden bei Kündigung nicht zurück erstattet.
9. Datenschutz
OMIS verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der Rechtssprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
Grafenau, im August 2004
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