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Vielen Dank für Ihr Interesse an Affili4U!
Bitte informieren Sie sich hier über die Teilnahmebedingungen. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme als Sponsor (Stand 01. August 2004)

Präambel
Die OMIS – Oliver Mayer Internet Solutions, Nelkenstraße 9, 71120 Grafenau (nachfolgend OMIS genannt) stellt unter der URL www.affili4u.de (nachfolgend Affili4U genannt) eine Plattform zur technischen Abwicklung und Steuerung von Partnerprogrammen zur Verfügung.
Der Vertragspartner will diese Plattform als Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet (nachfolgend Sponsor/en genannt) in Anspruch nehmen. Die Plattform dient dazu, dem Sponsor sogenannte Affiliates (nachfolgend Partner genannt) zu vermitteln. Die Anmeldung bei Affili4U begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der OMIS und angemeldeten Sponsor.

1. Geltungsbereich
Mit der Anmeldung als Sponsor erkennt dieser die vorliegenden AGB als verbindlich an. Es sind nur Websites in deutscher und/oder englischer Sprache zur Teilnahme zugelassen. Sponsoren können nur aufgenommen werden, wenn alle erforderlichen Daten bei der Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß angegeben wurden.
Durch die Annahme einer Bewerbung eines Partners seitens eines Sponsors zur Teilnahme an seinem Partnerprogramm kommt zwischen dem Sponsor und dem Partner ein Vertrag zustande. Dieser Vertrag wird durch die OMIS vermittelt. Für dieses Vertragsverhältnis gelten ebenfalls diese Bedingungen, es sei denn weitere oder abweichende Regelungen wurden zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart. 
Die OMIS hat das Recht, die Vermittlung von Verträgen zwischen Sponsoren und Partnern abzulehnen.

2. Allgemeines
Es gelten jeweils die unter der URL http://www.affili4u.de bereitgehaltenen Bedingungen. Die OMIS behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden allen Vertragspartnern rechtzeitig per E-Mail bekannt gegeben. Die Unterlassung von Einwänden gegen bekannt gemachte Änderungen gelten als Einverständniserklärung zu den geänderten Bedingungen. Sollte ein Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht zustimmen, so wird das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Näheres wird in Punkt 8 geregelt.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass sich der Betreiber einer Website ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Die OMIS verweist in ihren Webseiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für diese Fälle gilt:
Die OMIS erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Aus diesem Grunde distanziert sich die OMIS ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Sponsoren- und Partner-Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
Teilnahmeberechtigt bei Affili4U sind voll geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist Böblingen.

3. Arten der angebotenen Partnerprogramme
Die OMIS ermöglicht bei Affili4U folgende Services:

3.1. Pay per Click (PPC) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung gestellten HTML-Code weitergeleitet hat, hat der Partner Anspruch auf eine Vergütung.

3.2. Pay per Forced Click (PPFC) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung gestellten HTML-Code weitergeleitet hat, hat der Partner Anspruch auf eine Vergütung. Allerdings handelt es sich hierbei im Gegensatz zu PPC um Forced Clicks, deren Anzahl vom Sponsor im Voraus bestimmt wird, d.h. nach Ablauf der gebuchten Klicks ist das Partnerprogramm beendet.

3.3. Pay per Lead (PPL) Programm:
Für jede Durchführung einer bestimmten definierten Aktion eines Besuchers, den ein Partner zur Website des Sponsors aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung gestellten HTML-Code weiterleitet hat, hat der Partner Anspruch auf Zahlung einer Provision (Fixbetrag pro qualifizierte Aktion).

3.4. Pay per Active (PPA) Programm:
Für jeden Besucher, den ein Partner zur Website des Sponsors aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung gestellten HTML-Code weitergeleitet hat und der noch mindestens eine weitere vom Sponsor definierte Unterseite seines Angebots besucht, hat der Partner Anspruch auf eine Vergütung.

3.5. Pay per Sale (PPS) Programm:
Für jede Durchführung einer Online-Bestellung/Online-Kauf eines Besuchers, den ein Partner zur Website des Sponsors aufgrund eines gültigen Klicks auf einen zur Verfügung gestellten HTML-Code weiterleitet hat, hat der Partner Anspruch auf Zahlung einer Provision (prozentuale Provision pro gültiger Transaktion).

3.6. Kombinationen:
Zusätzlich gibt es Kombinationen dieser Partnerprogramme:
PPC + PPS; PPC + PPL; PPC + PPA

Die Affili4U Plattform ermöglicht es den Partnern, Werbeträger für die Website des Sponsors zu werden. Die zur Teilnahme an einem Partnerprogramm erforderlichen HTML-Codes zur Bewerbung der Website des Sponsors stellt OMIS dem Partner zum Abruf zur Verfügung. Die korrekte technische Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Partners. Die OMIS und der jeweilige Sponsor haften nicht für erlittene Nachteile eines Partners, die aufgrund einer unkorrekten Einbindung entstanden sind.
Der Partner darf den von der OMIS zur Verfügung gestellten HTML Code nur in Absprache mit der OMIS verändern. Es ist ebenso untersagt, die Codes und Tags in einer anderen als der vorgesehenen Art und Weise zu verwenden - auch wenn dies technisch möglich wäre. Die Verwendung des HTML-Codes in einem eigenen AdServer ist unter der Voraussetzung erlaubt, als dass der HTML-Code nicht oder nur nach Freigabe durch OMIS und den jeweiligen Sponsor verändert wird. 
Dem Partner ist es nicht gestattet, den HTML-Code in E-Mails zu integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt dieser E-Mails zugestimmt haben (Optin-Verfahren). Weiterhin sind nur PPS- und PPL-Programme zur Bewerbung in E-Mails oder Newsletter zugelassen, es sei denn der Sponsor schränkt dies in seinen Nutzungsbedingungen (Beschränkungen) noch weiter ein.
Alle durch den Sponsor zur Verfügung gestellten Werbemittel (Banner o.ä.) werden auf dem Server des Sponsors gehostet. Diese können nach Absprache mit OMIS gegen eine Gebühr auch auf den Servern von Affili4U gehostet werden.
Dem Sponsor werden detaillierte Klickstatistiken zur Verfügung gestellt. OMIS erlaubt dem Sponsor durch Zugriff auf seinen Server, diese Statistiken abzurufen. Eine Zusendung dieser Statistiken an den Sponsor erfolgt nicht. Nach einer Vorhaltezeit von 180 Tagen werden diese dann gelöscht.
Der Sponsor erklärt sich bereit, im Affili4U-Programmkatalog veröffentlicht zu werden.

4. Regeln für Sponsoren
Jeder Sponsor verpflichtet sich, die bei der Anmeldung gemachten Angaben ständig aktuell zu halten und bei Veränderung umgehend Affili4U mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch für die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Bewerbungen von Partnern zur Teilnahme an einem Partnerprogramm werden durch den Sponsor selbständig bearbeitet. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Sponsor, vor Annahme einer Bewerbung eines Partners zu prüfen, ob dessen Website rechtswidrige oder andere für ihn nicht akzeptable Inhalte aufweist. Die Entscheidung über die Annahme einer Bewerbung für sein Partnerprogramm obliegt dem Sponsor. Diese Bewerbungen sollten durch den Sponsor innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet werden. Bei einer Annahme oder Ablehnung durch den Sponsor erhält der Partner unverzüglich eine E-Mail-Benachrichtigung hierüber. Der Sponsor ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung eines Partners für sein Partnerprogramm ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu stornieren. Ein Anspruch gegen den Sponsor oder die OMIS seitens des Partners besteht in diesem Fall nicht.
Dem Sponsor ist bekannt, dass jeder Partner in Form eines Werbebanners oder eines Texts an jeder beliebigen Stelle ihrer Website auf das Webangebot des Sponsors verweist und dass der Partner derartige Hyperlinks in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website einbauen kann. Auf die Art und Weise der Platzierung dieses Links kann der Sponsor nur durch besondere Vereinbarung mit dem Partner direkt Einfluss nehmen. Der Sponsor haftet gegenüber dem Partner für eventuelle Schäden, welche durch die Erstellung des Hyperlinks entstehen. Eine Haftung seitens OMIS ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Sponsor hat jederzeit die Möglichkeit, der Erlaubnis zur Verwendung seines Hyperlinks zu seinem Webangebot zu widersprechen. In diesem Fall wird der Sponsor der OMIS unverzüglich anzeigen, dass er die Vertragsbeziehung zwischen sich und dem Partner kündigt. Die OMIS wird namens und im Auftrag des Sponsors diese Kündigung dem Partner mitteilen. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dem Sponsor erlischt hierdurch und der Partner erhält ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungen mehr seitens des Sponsors. OMIS übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung dafür, dass die entsprechenden Hyperlinks auch tatsächlich von der Website des Partners entfernt werden.
Dem Sponsor ist bekannt, dass sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die Pflege der Websites der Partner ausschließlich in dessen Verantwortungsbereich liegen. Eine Einflussnahme auf die aktuelle noch auf die künftige Gestaltung sowie auf die Inhalte der Seiten der Partner-Websites seitens OMIS ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die Einstellung eines Hyperlinks auf einer Partner-Website mit rechtswidrigen oder für den Sponsor nicht akzeptablen Inhalten entstehen, haftet daher ausschließlich der Partner.
Die OMIS behält sich das Recht vor, Partner ohne Vorankündigung und Abstimmung mit dem Sponsor von der Teilnahme an dessen Partnerprogramm auszuschließen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Partner gegen die Teilnahmebedingungen (AGB) verstößt.

5. Vergütungen, Kosten, Abrechnung

5.1. Vergütung bei Pay per Click Programmen (PPC)
Für jeden gültigen Klick wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Ein Klick wird als gültig gewertet, wenn ein Besucher freiwillig auf die Werbung für das Partnerprogramm des Sponsors klickt und dadurch von der Website des Partners zum Webangebot des Sponsors gelangt. Alle Klicks werden im System protokolliert und täglich ausgewertet.
Klicks, die einen nicht im Partner-Konto als registrierte Website eingetragenen Referer oder einen leeren Referer übermitteln, werden als ungültig gewertet. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks des selben Internetnutzers werden ebenfalls nicht als gültig gezählt. Selbstklicks durch den Partner sind ausschließlich in angemessener Zahl im Zusammenhang mit dem Einbau des HTML-Codes zulässig.
Durch technische Vorrichtungen automatisch sowie durch bewusste Täuschung erzeugte bzw. initiierte Klicks sind unzulässig. Solche Klicks haben den sofortigen Ausschluss des Partners zur Folge.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) dürfen Pay per Click Programme (PPC) nicht als Forced-Clicks (jegliche Art von Zwangs-Klick, Paidklicks o.ä.) einsetzen. Werden solche Klicks von OMIS erkannt, hat dies den sofortigen Ausschluss des Partners zur Folge.
Alle Klicks werden im System protokolliert und verifiziert. Alle gültigen Klicks werden dem Partnerkonto gutgeschrieben und dem Konto des Sponsors entsprechend belastet.

5.2. Vergütung bei Pay per Forced Click Programmen (PPFC)
Für jeden gültigen Klick wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Ein Klick wird als gültig gewertet, wenn ein Besucher auf die Werbung für das Partnerprogramm des Sponsors klickt und dadurch von der Website des Partners zum Webangebot des Sponsors gelangt. Alle Klicks werden im System protokolliert und täglich ausgewertet.
Klicks, die einen nicht im Partner-Konto als registrierte Website eingetragenen Referer oder einen leeren Referer übermitteln, werden als ungültig gewertet. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks des selben Internetnutzers werden ebenfalls nicht als gültig gezählt. Selbstklicks durch den Partner sind ausschließlich in angemessener Zahl im Zusammenhang mit dem Einbau des HTML-Codes zulässig.
Durch technische Vorrichtungen automatisch erzeugte bzw. initiierte Klicks sind unzulässig. Solche Klicks haben den sofortigen Ausschluss von Affili4U zur Folge. Außerdem verfällt das bis dahin angesammelte Guthaben des Partners. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) können als Partner von Pay per Forced Click Programmen (PPFC) ohne jegliche Genehmigungen teilnehmen. Hierfür reicht eine normale Bewerbung bei dem Sponsor. Klicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. das Absenden einer SMS-Nachricht, die Verwendung des Klicks in einem PaidMail-System oder ähnlichem sind hier ausdrücklich genehmigt.
Die Mindestvergütung beträgt 0,0015 Euro, die Mindestmenge von Forced Clicks, die innerhalb eines PPFC-Programms angeboten werden kann, beträgt 10.000 Klicks. Eine automatische Aufladung des Kontos erfolgt nicht, d.h. nach Ablauf der bezahlten Klicks ist das Partnerprogramm beendet.
Alle Klicks werden im System protokolliert und verifiziert. Alle gültigen Klicks werden dem Partnerkonto gutgeschrieben und dem Konto des Sponsors entsprechend belastet.

5.3. Vergütung bei Pay per Active Programmen (PPA)
Für jeden gültigen Klick und dem Besuch mindestens einer vom Sponsor definierten Unterseite seines Angebotes wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Die Besuche werden durch Session-Tracking erfasst und protokolliert.
Der Sponsor verpflichtet sich, die entsprechenden HTML-Codes für Pay per Active Partnerprogramme auf seiner Website unverändert einzubauen und während der Laufzeit des Vertrages nicht zu entfernen. Bei Änderung oder Entfernung eines Codes haftet der Sponsor gegenüber OMIS und den Partnern für daraus entstandene Schäden.
Sog. Special-Permission-Partner (z.B. bezahlte Startseiten, o.ä.) dürfen an Pay per Active Programmen (PPA) nicht teilnehmen. Klicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, sind unzulässig. Werden solche Klicks durch einen Partner von OMIS erkannt, hat dies den sofortigen Ausschluss des Partners zur Folge.

5.4. Vergütung bei  Pay per Lead Programmen (PPL) und Pay per Sale Programmen (PPS)
Vermittelte Aktionen/Transaktionen (Leads, Sales) werden nach Absprache mit dem Sponsor durch Session-Tracking erfasst und im System protokolliert. Entsprechend den Bedingungen des Sponsors werden Leads/Sales entweder sofort oder erst nach Freigabe durch den Sponsor verprovisioniert. Die Prüfung durch den Sponsor und die entsprechende Freigabe bzw. Ablehnung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen, ansonsten wird der Lead/Sale automatisch freigegeben. Sonderregelungen sind hier nach Absprache mit der OMIS möglich.
Die vereinbarten Provisionen werden zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des Partners gutgeschrieben und dem Konto des Sponsors belastet.
Der Sponsor verpflichtet sich, die entsprechenden HTML-Codes für Pay per Lead und Pay per Sale Partnerprogramme auf seinen Webseiten unverändert einzubauen und während der Laufzeit des Vertrages nicht zu entfernen. Bei Änderung oder Entfernung eines Codes haftet der Sponsor gegenüber OMIS und den Partnern für daraus entstandene Schäden.

5.5. Vergütungsanspruch und Abrechnungsmodus
Dem Partner entsteht ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Sponsor gemäß dem von ihm mit dem Sponsor geschlossenen Vereinbarungen. Die Geltendmachung eines Vergütungsanspruches gegenüber OMIS ist ausgeschlossen.
Die OMIS erstellt für alle Partner des Sponsors die Vergütungs-Abrechnung und übernimmt die Auszahlung der Vergütungen an die Partner. Jedem Partner, der am Ende eines Monats ein Mindestguthaben von 20,00 Euro netto auf seinen Partner-Kontos vorweisen kann (hier werden alle Konten addiert, die dieselbe E-Mail-Adresse und denselben Namen hinterlegt haben), wird dieses Guthaben durch OMIS im darauffolgenden Monat per Banküberweisung auf ein deutsches bzw. ein EU-Auslands-Konto oder auf einen Moneybookers-Account für Kunden, die kein solches Konto besitzen, ausbezahlt. Beträgt das Gesamtguthaben eines Partners am Ende eines Monats weniger als 20,00 Euro netto, wird OMIS die Vergütung des Partners erst in dem Monat vornehmen, in dessen Vormonat alle nicht ausgezahlten Vergütungen des Partners kumuliert mindestens 20,00 Euro netto betragen haben.

5.6. Kosten
Für die Abrechnung des Partnerprogramms bzw. die Auszahlungen der Provisionen und der Betreiber-Provision wird für den Sponsor ein Guthabenkonto im System angelegt, welches von OMIS mit einem den Erfordernissen entsprechenden Betrag aufgeladen wird.
Gleichzeitig wird dem Sponsor der Aufladungsbetrag in Rechnung gestellt.
Zum Betrieb eines Partnerprogramms (PPC, PPA, PPL, PPS, Kombinationen daraus) ist vor dessen Freigabe und Veröffentlichung im Programmkatalog vom Sponsor eine Zahlung auf das eingerichtete Guthabenkonto von mindestens 50,00 Euro netto zzgl. Betreiber-Provision zu entrichten. Zum Betrieb eines Pay per Forced Click Partnerprogramms (PPFC) ist vor dessen Freigabe und Veröffentlichung im Programmkatalog vom Sponsor eine Zahlung auf das eingerichtete Guthabenkonto in Höhe der errechenbaren Gesamtsumme aus der Anzahl der Klicks und der Vergütung, mindestens jedoch in Höhe von 15,00 Euro netto zzgl. Betreiber-Provision zu entrichten.
Im Falle einer Beendigung des Partnerprogramms wird dem Sponsor nach vollständig erfolgter Abrechnung ein eventuell bestehendes Guthaben erstattet.
Das vom Sponsor an den Partner zu zahlende Entgeld für das Partnerprogramm errechnet sich aus den zwischen Sponsor und Partner vereinbarten Provisionen zuzüglich der für alle gültigen Klicks/Aktionen/Besuche/Transaktionen (Clicks, Leads, Actives und Sales) vereinbarten Fixbeträge.
Zusätzlich zu den Zahlungen der Provisionen an die Partner ist vom Sponsor an OMIS eine Betreiber-Provision in Höhe von 20% aus den jeweiligen genannten Provisionen zu zahlen. Die Betreiber-Provision ist durch den Sponsor immer zusätzlich zu der Aufladung seines Guthabens zu bezahlen.
Wenn bei Betrieb eines Partnerprogramms (PPC, PPA, PPL, PPS, Kombinationen daraus) das Konto eines Sponsors abzüglich aller ausstehenden Provisionen und Entgelten sowie vom Sponsor noch nicht freigegebenen Leads und/oder Sales, einen Stand von 25,00 Euro netto aufweist, erfolgt zur Abdeckung der angefallenen Entgelte automatisch eine Aufladung um mindestens 50,00 Euro netto. Reicht diese Aufladung zur Auszahlung aller vom Sponsor geschuldeten Provisionen und Entgelten nicht aus, wird die Aufladung des Kontos den Erfordernissen entsprechend angepasst. OMIS behält sich das Recht vor, sowohl den Aufladebetrag als auch die Aufladungsgrenze den aktuellen Erfordernissen des Sponsors anzupassen. Kontoaufladungen werden grundsätzlich per E-Mail mitgeteilt.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Zahlung ist sofort rein netto.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist OMIS berechtigt, das bzw. die Partnerprogramme des Sponsors bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen aus dem Programmkatalog zu entfernen oder das Partnerprogramm komplett zu stornieren. Das Guthabenkonto wird nicht verzinst.

6. Haftungsausschluss
Der Sponsor stellt OMIS und die von ihr vermittelten Partner als Teilnehmer an seinem Partnerprogramm von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die OMIS und/oder den Partnern dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, dem zufolge verwendete Werbung des Sponsors gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
Der Sponsor haftet gegenüber OMIS und ihren Partnern für die von ihm zur Verfügung gestellte Werbung.
Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die Einstellung eines Hyperlinks auf eine Partner-Website mit Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte, diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Religion, Nationalität, usw. oder Links auf andere Seiten mit entsprechenden Inhalten entstehen, haftet der Partner gegenüber dem Sponsor.

7. Verfügbarkeit
OMIS wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte verschuldet werden. Sollte das System gleichwohl ausfallen, wird sich OMIS im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort darum bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Partner und Sponsoren erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Aktionen vom System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen OMIS seitens der Betroffenen besteht hieraus nicht.

8. Laufzeit, Kündigung, Beendigung des Partnerprogramms
Der Vertrag zwischen dem Sponsor und dem Partner beginnt, wenn die Bewerbung des Partners für ein Partnerprogramm bestätigt wurde. Der Sponsor kann ein Vertragsverhältnis mit einem Partner jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beenden. Hierzu steht ihm im System ein entsprechendes Tool zur Verfügung. Der Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtlich Hyperlinks des gekündigten Partnerprogramms von seiner Website zu entfernen.
Wenn ein Partnerprogramm beendet wird, sind sämtliche noch anfallende Provisionen bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu zahlen. Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform. Im Falle einer Beendigung des Partnerprogramms wird dem Sponsor nach vollständig erfolgter Abrechnung ein eventuell bestehendes Guthaben erstattet. Fällige und bereits bezahlte Betreibergebühren sind kein Bestandteil des zu erstattenden Guthabens und werden bei Kündigung nicht zurück erstattet.

9. Datenschutz
OMIS verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der Rechtssprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben. 

Grafenau, im August 2004

 
   
 
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